Spielordnung
Mit der Teilnahme in der Drogenliga e.V. Berlin erkennen die Mannschaften folgende Spielordnung an :
Allgemeines
Für die Durchführung des Spielbetriebes im Bereich der Drogenliga e.V. Berlin gelten vorbehaltlich der nachfolgenden drogenspezifischen Regelungen die Regeln des internationalen Fußballverbandes ( FIFA ) .
§ 1 Alkohol, Drogen und Gewalttätigkeiten
- 1.1 Alkohol und Drogen sind vor, während und nach dem Spiel verboten. Zuwiderhandlung kann den Ausschluss zur Folge haben. Die Entscheidung darüber hat die Mitgliederversammlung.
- 1.2 Gewalttätigkeit jeglicher Art und körperlich aggressives Spielen sind untersagt. Verstöße werden behandelt wie § 1.1.
§ 2 Spielmodus
- 2.1 Die Ausschreibung ( Vordruck E der SPO ) für den Spielbetrieb ist Bestandteil dieser Spielordnung, deren Einhaltung obliegt Der Ligasitzung und Schiedsrichtersitzung.
- 2.1.1 Die Ligasitzung legt in der Spielordnung die Teilnahmebedingungen (Mitgliedschaft ) und Regelungen zur Durchführung des Spielbetriebes fest.
- 2.2 Die Ligasitzung legt im Rahmen der Spielordnung den jeweiligen Spielmodus fest.
- 2.3 Pro Saison wird eine Meisterschaft im Punktspielsystem ausgetragen. Der Spielplan wird auf der Ligasitzung festgelegt.
- 2.3.1 Es gilt die alte Punktregelung: Bei Sieg bzw. Niederlage 2:0 bzw. 0:2 Punkte, bei Unentschieden 1:1 Punkte.
- 2.3.2 Besteht nach Abschluss der Meisterschaftsrunde zwischen zwei oder mehreren Mannschaften Punktgleichheit, so werden Entscheidungsspiele ausgetragen, deren Ergebnisse über die Platzierung entscheiden.
- 2.4 Pro Saison wird ein Drogenliga-Pokal nach dem KO-System ausgetragen. Die Auslosung findet auf der Ligasitzung statt.
- 2.5 Analog zu § 2.3 und 2.4 wird in der Halle ein Meister und Pokalsieger ermittelt. Näheres regelt § 7 der SPO.
- 2.6 Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus dem laufenden Spielbetrieb aus, gelten alle Spiele dieser Mannschaft als nichtig.
§3 Teilnahmebedingungen
- 3.1 Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die sich mit den Zielen der Drogenliga identifizieren. Über deren Teilnahme ( Mitgliedschaft ) entscheidet die LV. Bzw. die MV.
- 3.1.1 Für die Teilnahme wird ein Startgeld erhoben. Die Höhe des Startgeldes wird durch die LV. festgelegt. Der Meldebogen und das Startgeld müssen fristgerecht eingereicht bzw. überwiesen worden sein.
- 3.1.2 Die am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften verpflichten sich regelmäßig ( mehr als die Hälfte ) an den Ligaversammlungen der Abt. Fußball teilzunehmen.
- 3.1.3 Jede Mannschaft ist verpflichtet, für den laufenden Spielbetrieb einen Schiedsrichter zu stellen. Es müssen mehr als die Hälfte der zugeteilten Spiele gepfiffen werden.
- 3.1.4 Mannschaften die Punkt 3.1.2 oder 3.1.3 nicht erfüllen, werden im Verlauf ( sobald die Nichterfüllung feststeht ) gegebenenfalls am Ende der Saison disqualifiziert. Alle Punkte und Tore sind dann nichtig.
- 3.2 Meldet ein Verein zwei oder mehrere Mannschaften, so haben diese Mannschaften die Möglichkeit, am Punktspielbetrieb teilzunehmen und gelten nicht wie im herkömmlichen Sinne als erste und zweite Mannschaft, sondern als eigenständige Fußballmannschaften. Somit gilt auch für diese Mannschaften §3.7 ( Spielerwechsel ).
- 3.3 Spielberechtigt für Drogenliga sind alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität, wenn diese die Ziele und Zwecke der Drogenliga anerkennen und die Regeln beachten.
- 3.3.1 Vereinsspieler ( BFV ), Spieler des Verbandes für Freizeitfußball ( VFF ) sowie Spieler anderer Ligen sind spielberechtigt. Somit gilt auch für diese Spieler § 3.3.
- 3.4 Es gibt keine Strukturierung nach Alter, Geschlecht oder Nationalität. Die Mannschaften sind gemischt.
- 3.5 Es dürfen keine Spieler eingesetzt werden, die kurz vor dem Spiel angeworben wurden bzw. der Mannschaft nicht bekannt sind.
- 3.6 Spieler dürfen einmal in der Saison den Verein wechseln. Der Wechsel ist auf der folgenden Ligasitzung bekannt zu geben.
- 3.7 Spieler einer zurückziehenden Mannschaft sind für andere Mannschaften sofort spielberechtigt, nachdem diese Mannschaft ihre Nichtteilnahme auf der Ligasitzung bekannt gegeben hat.
§ 4 Spielabschluss
- 4.1 Pflichtspiele sind verbindlich! Pflichtspiele haben Vorrang vor anderen Spielen und Turnieren.
- 4.2 Die gastgebende Mannschaft stellt den Platz.
- 4.2.1 Der Spielort und Spielbeginn müssen spätestens drei Tage vor Spielbeginn schriftlich oder telefonisch der Gastmannschaft bekannt gegeben werden. Verantwortlich für die Mitteilung ist die gastgebende Mannschaft.
- 4.3 Keine Mannschaft hat das generelle Recht auf einen Heimplatz oder auf bestimmte Anfangszeiten.
- 4.4 Jede Mannschaft ist verpflichtet , regelmäßig ihre Pflichtspiele zu absolvieren.
- 4.5 Alle Beteiligten sind zu einer genauen Zeiteinhaltung verpflichtet.Erscheint eine Mannschaft nicht pünktlich, so ist eine Zeit von 10 Minuten abzuwarten. Ansonsten tritt § 5.3 in kraft. Bei verspätetem Beginn muss jedoch, wenn danach weitere Spiele stattfinden, pünktlich abgepfiffen werden. Die zweite Halbzeit muss dann entsprechend verkürzt werden, was im Spielbericht vermerkt werden muss.
- 4.6 Die Platzwarte sind weisungsbefugt ! Ihren Anweisungen und Anordnungen müssen die Mannschaften und Schiedsrichter folge leisten.
§ 5 Spielabsagen
- 5.1Spielabsagen sind möglich, sollten jedoch die Ausnahme sein.
- 5.1.1 Spielabsagen sind bis spätestens 3 Tage vor Spielbeginn der gegnerischen Mannschaft bekannt zu geben.
- 5.1.2 Erfolgt keine Spielabsage gemäß § 5.1.1 oder wird das Spiel nicht gemäß § 5.2 nachgeholt oder der Geschäftsstelle gemäß § 6.1.4 der entsprechende spielbericht nicht zugesendet wird das jeweilige Spiel als nicht angetreten gewertet.
- 5.1.3 Ist eine Mannschaft gemäß §5.1.2 insgesamt dreimal nicht angetreten scheidet sie aus dem laufenden Wettbewerb aus.
- 5.2 Hat eine Mannschaft gemäß § 5.1.1 ordnungsgemäß abgesagt, ist das Spiel innerhalb von 4 Wochen nachzuholen. Ausnahmen von dieser Regel müssen auf der LV beantragt werden. Der Nachholtermin ist mit der Spielabsage zu vereinbaren.
- 5.3 Tritt eine Mannschaft nicht an, ist das Spiel mit 2:0 Toren und 2:0 Punkten für die angetretene Mannschaft und 0:2 Toren und 0:2 Punkten für die nicht angetretene Mannschaft zu werten.
- 5.4 Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet vor Ort der Platzwart bzw. der Schiedsrichter.
- 5.5 Es ist in jedem Fall vom Gastgeber, auch bei einer ordentlichen Spielabsage, gemäß § 6.1 ein Spielbericht anzufertigen und der neue Spieltermin einzutragen. Mit dem Spielbericht wird verfahren wie bei §6.1.4, ansonsten tritt § 6.1.5 in Kraft.
§ 6 Durchführung des Spiels
- 6.1 Zur Durchführung des Spiels muss ein Spielbericht (Vordruck A der SPO) von den Mannschaften vollständig ausgefüllt werden, wobei sie sich verpflichten, zu jedem Spiel die Namen aller eingesetzten Spieler wahrheitsgemäß einzutragen. Der Spielbericht ist dem Schiedsrichter 10 Minuten vor dem Spiel zu übergeben.
- 6.1.1 Aus dem Spielformular muss eindeutig hervorgehen, ob es sich um ein Freundschafts- oder Pflichtspiel handelt.
- 6.1.2 Wenn kein Spielbericht vorliegt, darf grundsätzlich kein Spiel angepfiffen werden.
- 6.1.3 Fällt ein Spiel kurzfristig aus ist ein Spielformular auszufüllen, woraus der Grund des Spielausfalls hervorgehen muss. Bei Generalabsagen durch den „BFV„ ist dies nicht notwendig.
- 6.1.4 Spielbericht müssen spätestens zur nächst folgenden Ligasitzung eingereicht werden.
- 6.1.5 Ist der Spielbericht der Geschäftsstelle gemäß § 6.1.4 nicht zugegangen, wird das Spiel für den Gastgeber gemäß § 5.1.2 als nicht angetreten gewertet.
- 6.2 Die Teilnehmerzahl einer Mannschaft beläuft sich pro Spiel auf Großfeld bei 8-16 Spieler (11 Spieler) und bei Kleinfeld 5-16 Spieler ( 7 Spieler).
- 6.2.1 Es dürfen unbegrenzt Spieler einer Mannschaft (inclusive Torwart) ausgewechselt werden, wobei ein einmal ausgewechselter Spieler auch wieder eingewechselt werden darf.
- 6.3 Jede Mannschaft ist verpflichtet, zu jedem Spiel, einen den Regeln entsprechenden Ball mitzubringen.
- 6.4 Der gastgebenden Mannschaft obliegt es dafür Sorge zu tragen, dass Spielpartner in deutlich unterscheidbarer Spielkleidung antreten.
- 6.4.1 Das Tragen von Alustollen ist für Spieler verboten.
- 6.5 Glaubt eine Mannschaft während eines Pflichtspiels benachteiligt zu sein, so hat sie die Benachteiligung nach dem Spiel im Spielformular zu vermerken. Ansonsten hat die Mannschaft keinen Anspruch auf ein Wiederholungsspiel.
§ 7 Regelungen zur Durchführung von Hallenturnieren und der Hallenmeisterschaft
- 7.1 Die Hallenmeisterschaft wird in Form von mehreren Masterturnieren durchgeführt. Pro Turnier gibt es für den erstplatzierten 10 Masterpunkte und für jeden weiter Platzierten 8;7;6;5;4;3;2 und 1 Masterpunkt. Stehen am Ende 2 oder mehrere Mannschaften mit der gleichen Anzahl Masterpunkte da, entscheiden die Spielpunkte (höhere Punktzahl, bessere Differenz). Ist auch dann noch Gleichheit, entscheidet das Torverhältnis (Differenz, höhere Trefferzahl).
- 7.2 Die Ligasitzung legt im Rahmen der Spielordnung den jeweiligen Spielmodus fest.
- 7.3 Die Ausrichtung der Turniere übernimmt die Drogenliga e.V., wird einzelnen Kollektivmitgliedern übertragen oder die Kollektivmitglieder treten als Veranstalter und Ausrichter auf.
- 7.3.1 Die Einladungen zu den Turnieren müssen den Mannschaften mindestens 3 Wochen vor Turnierbeginn zugestellt werden.
- 7.4 Die Masterturniere und der DL- Pokal sind Pflichtturniere.
- 7.4.1 Pflichtturniere haben Vorrang vor anderen Turnieren und Spielen.
- 7.4.2 Für Mannschaften die zum Masters und Hallenpokal gemeldet haben, sind Pflichtturniere bindend.
- 7.4.3 Eine Teilnahme bei anderen Turnieren ist nur möglich, wenn Vorab an Pflichtturnieren teilgenommen wurde.
- 7.5 Für die Teilnahme bei den jeweiligen Turnieren wird ein Startgeld erhoben, das fristgemäß zu entrichten ist, was jeweils vom Ausrichter zur Durchführung des Hallenturniers verwendet wird. Eventuelle Gewinne verbleiben beim Ausrichter.
- 7.5.1 Mannschaften die gemäß §7.7 nicht angetreten sind, müssen ihr Startgeld beim Ausrichter trotzdem entrichten und sind bei allen folgenden Turnieren erst wieder spiel berechtig, wenn sie ihr Startgeld bezahlt haben.
- 7.6 Turnierzusagen sind verbindlich und gemäß der geforderten Anmeldefristen abzugeben.
- 7.6.1 Mannschaften die sich nicht fristgemäß anmelden oder ihr Startgeld nicht fristgemäß entrichten, brauchen nicht berücksichtigt werden.
- 7.6.2 Mannschaften die nicht regelmäßig bei den Ligaversammlungen vertreten sind, brauchen bei ausreichenden Meldungen nicht berücksichtigt werden.
- 7.7 Turnierabsagen müssen spätestens 1 Woche vor Turnierbeginn dem Ausrichter mitgeteilt werden. Spätere Absagen gelten als nicht Angetreten. Mannschaften die nicht antreten oder nicht erscheinen, Können für die restliche und die kommende Saison gesperrt werden.
- 7.8 Zur Durchführung eines Turniers muss ein Turnierbericht (Vordruck B der SPO) vom Ausrichter vollständig ausgefüllt werden.
- 7.8.1 Der Turnierbericht ist vom Ausrichter bis spätestens 1 Woche nach Turnierende mit den dazugehörigen Unterlagen (Ergebnisse und Fairnesswertung) der Geschäftsstelle zuzustellen.
- 7.8.2 Liegt der Turnierbericht der Geschäftsstelle nicht vollständig ausgefüllt gemäß § 7.7.1 vor, so ist der jeweilige Ausrichter für alle Turniere bis zur ordnungsgemäßen Zusendung des Turnierberichts für alle kommenden Turniere gesperrt.
- 7.9 Der Vordruck C zur SPO der Abt. Fußball enthält Richtlinien für die Durchführung von Hallenfußballspielen.
- 7.9.1 Der Vordruck C ist für alle Kollektivmitglieder bei der Ausrichtung sämtlicher Hallenturniere im Bereich der Drogenliga e.V. bindend.
- 7.10 Bei Angelegenheiten zur Durchführung von Hallenturnieren, die in diesem § sowie im Vordruck C der SPO nicht geregelt sind, gilt die SPO sinngemäß.
- 7.11 Der Vordruck D enthält Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Berlins.
- 7.11.1 Der Vordruck D ist für alle Kollektivmitglieder bzw. Ausrichter bei der Ausrichtung sämtlicher Hallenturniere im Bereich der Drogenliga bindend.
- 7.11.2 Insbesondere ist zu beachten, dass bei Hallenturnieren keine Schuhe verwendet werden dürfen die eine dunkle Sohle haben.
- 7.12 Der Ausrichter der jeweiligen Turniers ist für die Einhaltung aller Regelungen der SPO verantwortlich.
§ 8 Plätze und Hallen zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- 8.1 Stellt die Drogenliga e.V. den Mannschaften für Trainingsmaßnahmen Plätze oder Hallen zur Verfügung, wird ein Kollektivmitglied durch Beschluss der LV zur Durchführung der Maßnahme beauftragt.
- 8.1.1 Das Kollektivmitglied trägt die Verantwortung für die ordentliche Durchführung der Trainingsmaßnahme.
- 8.1.2 Das Kollektivmitglied hat den Kontakt zum Hauswart bzw. Platzwart des entsprechenden Trainingsobjekts zu pflegen.
- 8.1.3 Das Kollektivmitglied gibt der LV regelmäßig Bericht über den Ablauf der Trainingsmaßnahmen und meldet alle besonderen Vorkommnisse umgehend dem Vorstand.
§ 9 Versicherung
- 9.1 Die Kollektivmitglieder der Drogenliga e.V. sind Haftpflicht- sowie Unfall versichert.
- 9.1.1 Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn entsprechend gemäß § 6.1 – 6.1.4 und § 7.7 – 7.7.2 ein Spielbericht bzw. Turnierbericht angefertigt und der Geschäftsstelle ordnungsgemäß zugestellt wurde.
- 9.1.2 Es sind nur solche Angelegenheiten versichert, die auch auf den Spielberichten sowie Turnierberichten vermerkt wurden oder ordnungsgemäß nach § 8.1.3 gemeldet wurden.
- 9.2 Mannschaften die nicht Mitglied der Drogenliga e.V. sind, müssen selbst für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
§ 10 Schiedsrichtersitzung
- 10.1 Die Schiedsrichtersitzung entfällt zur Zeit. Die Aufgaben der Schiedsrichtersitzung werden solange von der Ligaversammlung wahrgenommen. Die Aufgaben des Schiedsrichterobmanns werden so lange delegiert.
§ 11 Schiedsrichter
- 11.1 Benachrichtigung der Schiedsrichter (SR):
- 1.) Der SR muss von der gastgebenden Mannschaft bis spätestens drei Tage vor Spielbeginn benachrichtigt werden.
- 2.) Der SR muss die gastgebende Mannschaft ebenfalls bis 3 Tage vor Spielbeginn benachrichtigen, wenn er ein Spiel nicht pfeifen kann.
- 3.) Bei rechtzeitiger Benachrichtigung muss der Gastgeber für einen Ersatzschiedsrichter sorgen.
- 4.) Bei einer späteren Absage durch den SR, muss dieser einen Ersatzschiedsrichter stellen.
- 11.1.1 Wenn ein neutraler Schiedsrichter nicht mehr ermittelt werden kann, müssen sich die Mannschaften auf einen Ersatzschiedsrichter, der von den Mannschaften selbst gestellt wird, einigen.
- 11.1.2 Kann keine Einigung erzielt werden, muss die gastgebende Mannschaft einen SR stellen.
- 11.1.3 Es muss der angesetzte Schiedsrichter benachrichtigt werden. Wenn ein Ersatzschiedsrichter notwendig ist, muss dies mit der Begründung(„Schiedsrichter abgesagt“ oder „Schiedsrichter nicht erschienen“ auf dem Spielbericht unter „Bemerkungen“ vermerkt werden. Wird der angesetzte Schiedsrichter nicht benachrichtigt oder der Grund des Ersatzschiedsrichters nicht auf dem Spielbericht vermerkt, wird dem platz stellenden Verein 1 Punkt abgezogen. Mannschaften deren Schiedsrichter zugesagt hat aber nicht erscheint wird 1 Punkt abgezogen.
- 11.2 Jeder neutrale Schiedsrichter hat die Möglichkeit, pro Pflichtspiel 4 € Fahrkostenrückerstattung zu erhalten. Die Rückerstattung erfolgt auf der jeweiligen Schiedsrichtersitzung anhand des vorliegenden Spielberichts und Fahrscheins.
- 11.3 Der Schiedsrichter ist dafür verantwortlich, dass das Spielformular vollständig ausgefüllt ist.
§ 12 Spielsperren
- 12.1 Der Erhalt einer roten Karte (auch im Freundschaftsspiel) führt automatisch zu einer Spielsperre für das darauf folgende Pflichtspiel.
- 12.1.1 Der Erhalt einer roten Karte bei einem Turnier (auch bei einem Freundschaftsturnier) führt ebenfalls automatisch zu einer Spielsperre für das darauf folgende Pflichtturnier.
- 12.2 Der Erhalt der 2.;4.;6.; usw. gelben Karte (auch im Freundschaftsspiel) im Verlauf einer Saison führt automatisch zu einer Spielsperre für das darauf folgende Pflichtspiel, gegebenenfalls in der folgenden Saison.
- 12.2.1 Der Erhalt der 2. Gelben Karte im Verlauf eines Turniers (auch bei einem Freundschaftsturnier) führt automatisch zu einer Sperre für die verbleibenden Spiele des laufenden Turniers.
- 12.3 Bei Erhalt einer roten Karte wegen Verstoßes gegen § 1 (Alkohol, Drogen, Gewalt) ist der entsprechende Spieler automatisch für den
gesamten Spielbetrieb gesperrt, bis die Angelegenheit durch das entsprechende Organ behandelt und entschieden wurde.
- 12.4 Rote Karten, die voraussichtlich eine längere Sperre berechtigen werden auf der Schiedsrichtersitzung ( LV) behandelt.
- 12.4.1 Rote Karten, sowie Verstöße die den § 1 betreffen, werde aufgrund ihres Satzungscharakters auf der Ligaversammlung behandelt.
- 12.5 Rote Karten die im Verlauf des Spielbetriebes erteilt werden, sind auf der folgenden Schiedsrichter- bzw. Ligasitzung bekannt zu geben. Anträge zu § 12.3 sowie § 12.3.1 sind durch den Schiedsrichter, der betroffenen Mannschaft oder dem betroffenen Spieler an das entsprechende Organ zu richten.
§ 13 Regelungen die vorbehaltlich der Regeln des internationalen Fußballverbandes (FIFA) gelten.
- 13.1 Persönlich Strafen: 1. Verwarnung (Gelb), 2. Verwarnung (Rot), grobe Unsportlichkeit oder Tätlichkeit (Rot)
- Zeitstrafen: Halle (2 Min.), Kleinfeldturniere (5 Min.) Kleinfeldspiele ( 10 Min.)
- 13.2 Spieler, die alkoholisiert sind bzw. eine „Fahne“ haben oder Nachweislich andere Drogen zu sich genommen haben sind Unverzüglich mit einer roten Karte zu belegen, außerdem des Platzes bzw. der Halle zu verweisen.
- 13.3 Es gilt die alte Punktregelung. Spielwertung: 2 : 0 bzw. 0 : 2 Punkte; Unentschieden 1 : 1 Punkte
§ 14 Verstöße gegen die Spielordnung
- 14.1 Bei Verstößen gegen die Spielordnung entscheidet die Schiedsrichtersitzung (LV) mit Ausnahme des §12.2 .
§ 15 Änderungen der Spielordnung
- 15.1 Änderungen der Spielordnung werden auf der Ligasitzung der Abt. Fußball durch Beschluss verabschiedet. Über die Änderung der Spielordnung kann in der Ligaversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits 14 Tage vorher durch schriftliche Einladung zur Ligaversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Spielordnungstext beigefügt waren.
§ 16 Anlagen zur Spielordnung
- 16.1 Vordruck A der SPO, Spielbericht
- 16.2 Vordruck B der SPO, Turnierbericht
- 16.3 Vordruck C der SPO, Richtlinien für Hallenturniere
- 16.4 Vordruck D der SPO, Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen Berlins
- 16.5 Vordruck E der SPO, Ausschreibung zum Spielbericht gemäß § 2.1 der SPO
§ 17 Inkrafttreten
- Diese Spielordnung tritt am Tage ihrer endgültigen Beschlussfassung auf der Ligaversammlung in Kraft. Änderungen gelten in der Regel ab 1. Juli des Jahres, jedoch erst mit Ende der laufenden Saison bzw. mit Beginn der neuen Saison.
Richtlinien für Hallenturniere
- Gespielt wird nach den Regeln des BFV und den Drogenliga e.V. spezifischen Abänderungen.Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig zum Spiel an, erhält die Mannschaft 0 : 2 Tore und 0 : 2 Punkte.
1. Der Turniermodus
- 1.1 Der Turniermodus sowie die Spielzeit wird individuell vom Veranstaltet festgelegt.
- 1.2 Es gibt die alte Punktregelung, bei Sieg bzw. Niederlage 2 : 0 bzw. 0 : 2 Punkte bei Unentschieden 1 : 1 Punkte. Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht rechtzeitig an, erhält sie für jedes bzw. für das betreffende Spiel 0 : 2 Punkte und 0 : 2 Tore.
- 1.2.1 Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis ( Differenz, höhere Trefferzahl ). Ergibt sich hieraus kein Ergebnis entscheidet der direkte Vergleich (notfalls 7m schießen).
2. Spielerzahl und Auswechseln
- 2.1 Die Teilnehmerzahl pro Mannschaft beträgt 1 Torwart und 4 Feldspieler. Die Zahl der Auswechselspieler und die Anzahl der Auswechselungen ist unbegrenzt.
- 2.2 Auswechseln der Spieler ist nur während einer Spielruhe zulässig. Die Auswechselspieler platzieren sich neben dem Tor Auf der Auswechselbank, dort muss das Spielfeld betreten bzw. verlassen werden. Falsches Auswechseln bedingt einen indirekten Freistoß. Im Wiederholungsfall wird eine Verwarnung erteilt. Befinden sich sechs Spieler auf dem Spielfeld, bekommt ein Spieler eine Zeitstrafe. Der Spieler ist von der Mannschaft zu benennen.
- 2.3 Ein Spieler ist nur für eine Mannschaft spielberechtigt.
3. Persönliche Strafen
- 3.1 Es können Verwarnungen (gelbe Karte), Zeitstrafen (2 Min.) und Platzverweise (rote Karte) ausgesprochen werden.
- 3.1.1 Erhält ein Spieler im verlaufe des Turniers eine rote Karte ist er vom weiteren Turnierverlauf ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Auswechselspieler, die nicht im Spiel sind (z.B. Beleidigung oder Bedrohung von der Bank aus). Des weiteren tritt § 12 der SPO in Kraft.
- 3.1.2 Die betreffenden Teams dürfen sich erst im nächsten Spiel vervollständigen.
4. Spielregeln
- 4.1 Es gibt nur indirekte Freistöße (außer beim Strafstoß).
- 4.2 Tore dürfen erst ab der Mittellinie erzielt werden. Wird der Ball aus der eigenen Hälfte ins gegnerische Tor geschossen, gibt es Abstoß.
- 4.3 Die aus jeder Hälfte erzielten Eigentore sind gültig.
- 4.4 Ein Torabstoß kann mit dem Fuß oder der Hand ausgeführt werden. Beim Torabstoß sowie beim Torabschlag muss der Ball vor der Mittellinie angenommen werden, ansonsten gibt es einen Freistoß (auf der Mittellinie) für das andere Team.
- 4.4.1 Nimmt der Torwart den Ball wie ein Feldspieler an, kann er ihn auch über die Mittellinie spielen.
- 4.5 Wird der Ball von einem Spieler gegen die Decke gespielt, erhält die andere Mannschaft einen Freistoß.
- 4.5.1 Passiert dies durch einen Pressschlag oder Torwartabwehr gibt es einen Schiedsrichterball.
- 4.6 Der Einwurf wird durch Einrollen ausgeführt.
- 4.7 Die Ballaufnahme des Torwarts mit der Hand nach Rückpass per Fuß ist erlaubt.
5. Entscheidungsschießen
- 5.1 Beim Entscheidungsschießen treten jeweils 5 Spieler jeder Mannschaft an. Findet nach Ende eines Spiels ein Entscheidungsschießen statt, dürfen nur die Spieler daran teilnehmen, die beim Abpfiff auf dem Feld sind. Steht es nach dem Ablauf des Entscheidungsschießens Unentschieden, schießen die beiden letzten Schützen der jeweiligen Mannschaft bis zur endgültigen Entscheidung. Verbüßt ein Spieler gerade eine Zeitstrafe, die bei Spielende noch nicht abgelaufen ist, hat diese Mannschaft einen Spieler weniger beim Entscheidungsschießen zur Verfügung.Gleiches gilt bei einer roten Karte.
6. Turnierleitung
- 6.1 Die Turnierleitung wird vom Ausrichter gestellt.
- 6.2 Die Entscheidungen der Schiedsrichter und der Turnierleitung sind maßgebend und bindend!!!
7. Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen Berlins
- 7.2 Die Nutzungsordnung ist für alle Teilnehmer bindend. Den Anweisungen des Hallenwarts ist umgehend Folge zu leisten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Hallenschuhe verwendet werden, die eine dunkle Sohle haben.
Nutzungsordnung
für die öffentlichen Sportanlagen Berlins
- 1. Alle Nutzer und Besucher sind verpflichtet, die Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß zu nutzen und pfleglich zu behandeln sowie die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung zu beachten und einzuhalten.
- 2. Die Nutzung der Sportanlagen ist nur für den vereinbarten Zweck und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet. Beim Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
- 3. Der verantwortliche Leiter ist verpflichtet, die Sportanlagen und ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.
- 4. Die Aufstellung eigener Schränke, Geräte und sonstiger Gegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der für die Sportanlage zuständigen Verwaltung.
- 5. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen dürfen nur ohne Schuhe oder mit sauberen, Hallengeeigneten Schuhen, die zuvor nicht als Straßenschuhe benutzt wurden, betreten werden. Bei Veranstaltungen können Ausnahmen für Zuschauer von der für die Sportanlage zuständigen Verwaltung zugelassen werden.
- 6. Das Rauchen ist in Hallen und Umkleideräumen nicht gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke in oder auf der Sportanlage kann untersagt werden. Erkennbar Betrunkenen ist der Zutritt nicht gestattet.
- 7. Es ist nicht gestattet, Fahrräder oder Motorfahrzeuge in die Gebäude und Räume der Sportanlage mitzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gefahren und auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
- 8. Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Es ist nicht gestattet, Hunde und andere Haustiere in Gebäude oder auf Sportflächen mitzunehmen.
- 9. Nach Ablauf der Nutzungszeit hat der verantwortliche Leiter die benutzten Anlagen, Geräte und Einrichtungen im ordnungsgemäßen Zustand dem Aufsichtspersonal zu übergeben. Die Nutzung der Sportanlage ist in dem dafür vorgesehenen Nutzungsnachweis zu bescheinigen.
- 10. Für Schäden an den Sportanlagen und ihren Einrichtungen, die vorsätzlich oder fahrlässig von den Nutzern verursacht werden,haften diese in voller Höhe.
- 11. Die Nutzer haften auch für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen von Geräten, Räumen Wegen und gärtnerischen Anlagen sowie allgemein für Schäden, die während der Überlassungszeit von Besuchern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
- 12. Das Land Berlin haftet nicht, wenn Garderobe, Fahrräder, Motorfahrzeuge oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet, für die Bewachung von Garderobenräumen, Fahrzeugabstellplätzen und sonstigen Aufbewahrungsräumen zu sorgen; es haftet auch dann nicht, wenn seinen Beschäftigten die Schlüssel zu den genannten Räumen oder Abstellplätzen in Verwahrung gegeben worden sind.
- 13. Das Land Berlin haftet weiterhin nicht, wenn bei der Nutzung der Sportanlage eine Person verletzt, getötet oder eine Sache beschädigt wird.
- 14. Das Land Berlin kann sich jedoch nicht auf Haftungsausschluss nach den Nr. 12 und 13 berufen, falls ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- 15. Die Beauftragten der für die Verwaltung der Sportanlagen zuständigen Behörden üben das Hausrecht aus. Ihre Anordnungen zur Einhaltung dieser Nutzungsordnung sind zu befolgen. Sie können Personen, die dagegen verstoßen, den weiteren Aufenthalt auf bzw. in der Sportanlage untersagen.
Ausschreibung zum Spielbetrieb
Gemäß § 2.1 der Spielordnung
1. Allgemeines
- 1.1 Gemäß der § 2.3 – 2.5 der SPO ermittelt die Drogenliga e.V. je Saison einen Meister, Pokalsieger, Hallenmeister und Hallenpokalsieger.
2. Teilnehmer
- 2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Kollektivmitglieder mit ihren Mannschaften und Gastmannschaften, die bekundet haben, dass sie Mitglied der Drogenliga e.V. werden wollen und die Liga-versammlung über die vorläufige Teilnahme beschlossen hat.
- 2.2 Das Startgeld muss vor Saisonbeginn entrichtet werden. Mannschaften, die das Startgeld nicht entrichtet haben, sind für den Spielbetrieb automatisch gesperrt.
3. Kleinfeldmeisterschaft
- 3.1 Die Kleinfeldmeisterschaft wird in der Regel jeweils von August bis Juni des folgenden Jahres ausgetragen. Letzter Termin für Nachholspiele sind 4 Wochen nach dem letzten Spieltag.
- 3.2 Es wird je nach Anzahl der Teilnehmer eine einfache Runde oder mit Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden gespielt.
- 3.3 Melden mehr als 15 Mannschaften zur Kleinfeldmeisterschaft werden 2 Gruppen gebildet ( A-Gruppe und B-Gruppe). Die obere Gruppe wird mit 8 Mannschaften besetzt. Melden in der unteren Gruppe wiederum mehr als 15 Mannschaften wird jeweils eine weitere Gruppe (C-Gruppe) usw.) gebildet. Vorab kann die obere Gruppe auch auf 10 Mannschaften aufgestockt werden.
- 3.3.1 Melden mehr als 17 Mannschaften kann die jeweils obere Gruppe auch mit 10 Mannschaften besetzt werden.
- 3.4 Die oberen Gruppen mit 8 bzw. 10 Mannschaften spielt jeweils mit Hin- und Rückrunde. Die unterste Gruppe spielt je nach Anzahl der Meldungen eine einfache Runde oder mit Hin- und Rückrunde jeder gegen jeden.
- 3.5 Die A-Gruppe spielt um die Meisterschaft und es werden 2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und gegebenenfalls 2 Absteigen usw.
- 3.5.1 Wird eine neue Gruppe eröffnet, da in der untersten Gruppe mehr als 15 Mannschaften gemeldet haben, gelten die Mannschaften die im Vorjahr schlechter als Platz 8 (ggf. Platz 10) platziert waren als Absteiger und bilden mit den neu angemeldeten Mannschaften die jeweils neue Gruppe.
- 3.5.2 Die oberen Gruppen werden jeweils zu 8 Mannschaften (ggf. 10 Mannschaften) aufgestockt.
- 3.6 Mannschaften die sich neu zum Spielbetrieb anmelden, starten in der unteren Gruppe.
- 3.6.1 Meldet sich eine Mannschaft im laufe der Saison ab oder scheidet aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer Meldung für die neue Saison in der nächst unteren Gruppe starten.
- 3.6.2 Melden Vereine ihre Mannschaft zur folgenden Saison nicht an, so werden sie durch den 3. usw. der unteren Gruppe ersetzt.
4. Drogenliga-Pokal ( DL-Pokal )
- 4.1 Der Drogenliga-Pokal wird in der Regel parallel zum Meisterschaftsbetrieb ausgetragen. Das Endspiel wird voraussichtlich im Juni des jeweils folgenden Jahres ausgetragen.
- 4.1.1 Die Termine sind dringend einzuhalten, damit die nächste Runde reibungslos ausgetragen werden kann.
- 4.2 Der DL-Pokal wird im KO- System ausgetragen. In der Regel wird je nach Teilnehmerzahl eine Vorrunde ausgetragen, um dann anschließend mit dem Achtel-, Viertel-, Halbfinale und Endspiel fort zufahren.
- 4.3 Die jeweilige Auslosung findet auf der Ligaversammlung statt. Bei Bedarf wird ein Gremium gebildet, welches die Auslosung, an einem bekannt gegebenen Termin in der Geschäftsstelle vornimmt.
- 4.4 Endet ein Pokalspiel unentschieden gibt es anschließend ein sofortiges Entscheidungsschießen. Jede Mannschaft benennt 5 Schützen. Es dürfen nur Spieler antreten, die sich zuletzt auf dem Spielfeld befunden haben. Steht es anschließend immer noch unentschieden, schießt von jeder Mannschaft jeweils ein Spieler bis zur Entscheidung. Erst wenn alle Spieler einer Mannschaft
- einmal geschossen haben, darf ein Spieler nochmals eingesetzt werden.
- 4.4.1 Das Sportamt ist darauf aufmerksam zu machen, dass man den Platz voraussichtlich 15 Minuten länger benötigt als üblich.
5. Hallenmeisterschaft
- 5.1 Die Hallenmeisterschaft wird in der Regel in den Monaten Oktober bis Mai des folgenden Jahres ausgetragen.
- 5.2 Die Hallenmeisterschaft wird gemäß § 7.1 der Spielordnung im Rahmen von Masterturnieren ausgetragen.
- 5.2.1 Es werden mindestens 3 Masterturniere pro Gruppe ausgetragen.
- 5.2.2 Die Hallenmeisterschaft kann auch in 2 Turnieren (Vor- und Endrunde) ausgetragen werden. In diesem Fall entfallen § 7.1 und die Punkte 5.3 – 5.6.2
- 5.3 Melden mehr als 12 Mannschaften zum Hallenmasters werden 2 Gruppen (A-Gruppe und B-Gruppe) gebildet. Melden im späteren Verlauf in der untersten Gruppe ebenfalls mehr als 12 Mannschaften wird jeweils eine weitere Gruppe gebildet.
- 5.4 Die A-Gruppe spielt um die Meisterschaft und es werden 2 Absteiger ermittelt. Die B-Gruppe ermittelt 2 Aufsteiger und gegebenenfalls 2 Absteiger usw..
- 5.5 Wird eine neue Gruppe eröffnet, da in der untersten Gruppe mehr als 12 Mannschaften gemeldet haben, gelten die Mannschaften die im Vorjahr schlechter als Platz 8 waren als Absteiger und bilden mit den neu gemeldeten Mannschaften die jeweils neue Gruppe.
- 5.5.1 Die oberen Gruppen werden jeweils auf 8 Mannschaften aufgestockt.
- 5.6 Mannschaften die sich neu zum Spielbetrieb anmelden, starten in der unterste Gruppe.
- 5.6.1 Meldet sich eine Mannschaft im Verlauf der Saison ab oder scheidet aus, so gilt sie als Absteiger und kann bei ordnungsgemäßer Meldung für die folgende Saison in der nächst unteren Gruppe starten.
- 5.6.2 Melden Mannschaften ihre Vereine zur kommenden Saison nicht an, so werden sie durch den 3. Platzierten usw. der unteren Gruppe ersetzt.
6. Hallenpokal
- 6.1 Der Hallenpokal wird ca. Februar bis Mai des laufenden Jahresausgetragen.
- 6.2 Der Hallenpokal wird mit Vorrundengruppen und anschließendem KO- System ( Viertel- Halbfinale und Endspiel) ausgetragen.
- 6.3 Die Auslosung wird auf der Ligaversammlung oder bei Notwendigkeit durch ein Gremium, unter Bekanntgabe des Termins, in der Geschäftsstelle vorgenommen.
7. Schlussbestimmung
- 7.1 Zur Durchführung des Spielbetriebs gelten alle vorgenannten Bestimmungen und die Spielordnung der Drogenliga e.V. zum Spielbetrieb der Abt. Fußball. Über Angelegenheiten, die hier oder in der Spielordnung nicht geregelt sind oder über die es keine Einigkeit gibt wird auf der Schiedsrichtersitzung oder Ligasitzung entschieden.